Notfall-Kinderzuschlag


Für Familien mit kleinem Einkommen. Viele Eltern haben in der Corona-Krise am Ende des Monats weniger Geld in der Tasche. Deshalb hat die Bundesregierung reagiert: Jetzt ist es noch einfacher, an den Kinderzuschlag zu kommen. Der Notfall-Kinderzuschlag unterstützt nun auch Eltern, deren Einkommen beispielsweise durch Kurzarbeit oder ausbleibende Aufträge gesunken ist.


 

Kinderzuschlag?! – Noch nie gehört?

 

Dein Einkommen reicht, um für dich selbst zu sorgen, aber nicht für den Lebensunterhalt der gesamten Familie? Dann könnte der Kinderzuschlag etwas für dich sein! Der KiZ beträgt zusätzlich zum Kindergeld bis zu 185 Euro pro Kind und Monat und wird für sechs Monate bewilligt. Weitere Vorteile: Wenn du den Kinderzuschlag erhältst, bist du von den Kitagebühren befreit. Außerdem kannst du zusätzliche „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ erhalten, zum Beispiel 150 Euro pro Schuljahr für Schulmaterialien und einen Zuschuss für die Mitgliedschaft im Sport- oder Musikverein.

 

 

 

Unter folgenden Bedingungen kannst du den Kinderzuschlag beantragen:

 

Du lebst mit deinen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt, beziehst für sie Kindergeld und deine Kinder sind maximal 25 Jahre alt.

 

Bist du alleinerziehend, muss dein Einkommen mindestens 600 Euro brutto betragen. Lebt ihr als Paar zusammen dann müsst ihr insgesamt mindestens 900 Euro brutto verdienen.

 

Du darfst keine Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten.

 

Dein Einkommen ist nicht so hoch, dass der Kinderzuschlag durch die Anrechnung deines Einkommens ausgelaufen ist.

 

 

 

Welche Erleichterungen gelten jetzt aktuell für den Notfall-Kinderzuschlag?

 

Vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 müsst ihr nur noch euer Einkommen im Monat vor der Antragstellung nachweisen.

 

Erhältst du bereits den Höchstbetrag von 185 Euro pro Kind, wird dein KiZ-Bezug jetzt automatisch um 6 Monate verlängert.

 

Du musst in der Regel keine Angaben mehr zu deinem Vermögen machen.

 

 

 

Du kannst das zusätzliche Geld gut gebrauchen? Prüfe jetzt deinen

 

Anspruch mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse und stelle dann

 

direkt den Antrag online: www.KiZ-digital.de

 

 

 

Hast du Fragen oder Beratungsbedarf, dann schreib uns!

 

vereinbarkeit@dgb.de

 

 

 

Oder wende dich an deine Gewerkschaft vor Ort!

 


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