Soziale Verantwortung zeigen – Kurzarbeitergeld aufstocken!


 

Die Corona-Pandemie schlägt von Tag zu Tag mehr auf die Wirtschaftslage durch. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Sinkflug und die Forschungsinstitute korrigieren ihre Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt für das laufende Jahr massiv nach unten. Der Bund und die Länder verabschieden fast täglich Sofortmaßnahmen, um möglichst vielen Unternehmen das Überleben zu sichern. Von Großbetrieben über den Mittelstand bis zu den Soloselbstständigen – allen werden gera-de direkte Finanzspritzen und Liquiditätskredite in einem bisher nie dagewesenen Umgang zur Verfügung gestellt.

 

Diese Programme sind in der jetzigen Situation absolut not-wendig. Sonst droht eine Pleitewelle. Aber was ist mit den Beschäftigten? Durch die Stilllegung ganzer Branchen droht vielen der Gang in die Kurzarbeit. Laut der Bundesagentur für Arbeit haben in Niedersachsen und Bremen bereits 15.000 Betriebe eine entsprechende Anzeige gestellt. Die genaue Zahl der davon erfassten Beschäftigten ist noch unklar, liegt aber weitaus höher. Die Bundesregierung rechnet insgesamt mit 2,35 Mio. Betroffenen in diesem Jahr.

 

Im Moment erhalten Beschäftigte ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent ihres Nettogehalts. Für Eltern sind es zwei Drittel. Für viele Haushalte – gerade mit geringem Ein-kommen – führen diese herben finanziellen Einbußen zu existenziellen Nöten. Denn es müssen Mieten bezahlt, Ein-käufe getätigt und Rechnungen beglichen werden. Eine ganze Reihe von Arbeitgebern und Branchen haben deshalb Verantwortung gezeigt, indem sie mit den Gewerkschaften über Tarifverträge das Kurzarbeitergeld aufstocken. In der chemischen Industrie und der Systemgastronomie bekommen die Beschäftigten 90 Prozent des letzten Einkommens. Auch anderswo gibt es deutliche Aufschläge (siehe Grafik). Wo dies noch nicht gilt, müssen die Arbeitgeber zügig das Ange-bot zu Tarifverhandlungen annehmen. In dieser Phase haben die Beschäftigten eine zusätzliche Absicherung verdient!

 

Allerdings gibt es auch Branchen und Firmen ohne tarifvertraglichen Regelungen. Das gilt vor allem für den Niedriglohnsektor, in dem jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Niedersachsen tätig ist. Die Löhne liegen dort unter 2.289 Euro brutto im Monat. Nach Abzügen bleiben rund 1.500 Euro übrig, die bei Kurzarbeit auf 900 Euro absacken. Das würde viele Menschen – besonders in den Ballungszentren mit ihren hohen Mieten – in die Armut drängen. Am Ende müsste der Staat das Kurzarbeitergeld auf Harz IV aufstocken oder Wohngeld zuschießen, während die Arbeitgeber fein raus wären. Daher muss die Bundesregierung auch ohne Tarifbindung eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent des Nettolohns ermöglichen. Dies beinhaltet die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialabgaben an die Beschäftigten.

 

 

 

Klar ist: In der Corona-Krise darf das Geld nicht nur an die Unternehmen fließen. Auch die Beschäftigten dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Sonst kommt es zu gesellschaftlichen Verwerfungen. Um die Beschäftigten und ihre Familien davor zu bewahren, muss das Kurzarbeitergeld jetzt aufgestockt werden. Das ist das soziale Gebot der Stunde!



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#schlaglicht 12_2020_ Soziale Verantwort
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Quelle: www.niedersachsen-bremen-sachsenanhalt.dgb.de