Volkswagen Tarifergebnis - Die Erklärseite zum Haustarif und Tarifbonus

Zum ersten Mal gibt es auch eine Wahloption – Freie Tage oder Geld


Hand drauf in Hannover: VW-Personalchef Martin Rosik (rechts) und der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh bei den Verhandlungen.
Hand drauf in Hannover: VW-Personalchef Martin Rosik (rechts) und der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh bei den Verhandlungen.

 

Ende Februar haben sich IG Metall und Volkswagen auf den neuen Haustarif verständigt. Die Einigung bringt wie im Flächentarif mehr Geld.

 

Zusätzlich gibt es bei VW aber auch einen deutlichen Zuwachs bei der Betriebliche Altersversorgung, drei weitere Jahre Garantie für die Ausbildungsplätze – und obendrauf eine Wahlmöglichkeit:  Besonders belastete Beschäftigte können zusätzliche freie Tage erhalten.

 


Der neue Haustarif unterscheidet sich im Detail vom Flächentarif. So entfällt zwar der in der Fläche ab 2019 geregelte Festbetrag über circa 400 Euro brutto jährlich. Jedoch steht dem Entfall die deutliche Aufwertung der Betrieblichen  Altersversorgung gegenüber.

 

Die dort zusätzlich festgeschriebenen 63 beziehungsweise später 71 Euro Rentenbaustein (90 bzw. 98 Euro statt bisher 27 Euro) fließen ab Juli 2019 monatlich. Das sind ab 2020 auf Jahressicht 852 Euro Aufwertung. Zudem werden die neuen Beträge – anders als die bisher gewährten 27 Euro – tarifdynamisch.

 

Das heißt, die kräftig aufgestockten Bausteine wachsen mit künftigen Tariferhöhungen weiter. Mit der Wahloption auf freie Tage für besonders Belastete berücksichtigt der Abschluss Forderungen aus der Beschäftigtenumfrage des Gesamtbetriebsrates.

 


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Haustarif und Tarifbonus am Schaubild erklärt
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Seit 2016 wird der Bonus über zwei Jahre berechnet

 

Die Erfolgsbeteiligung für die Tarifbeschäftigten bei der Volkswagen AG ist über einen Tarifvertrag geregelt. Der wichtigste Teil darin besagt, dass die Tarifbeschäftigten jedes Jahr Anspruch auf einen Teil des Gewinns bei der Kernmarke Volkswagen Pkw haben. Mit der Diesel-Krise 2015 ergab sich allerdings erstmals seit Jahren die Situation, dass Volkswagen Verluste statt Gewinne schrieb und daher hätte damals auch die tariflich geregelte Beteiligungszusage am operativen Ergebnis keine Prämie ergeben.

 

Denn wo kein Gewinn anfällt, ist nun einmal auch keine Gewinnbeteiligung möglich. Die Arbeitnehmervertreter setzten damals aber eine Neuregelung durch: Seit 2015/2016 gilt für die Erfolgsbeteiligung eine zweijährige Berechnungsgrundlage. Es wird also auf die Ergebnisse zwei Jahre zurückgeschaut, nicht nur ein Jahr. Nur so wurde es möglich, dass im Jahr 2016 für 2015 überhaupt noch ein Betrag floss. 2017 floss daher ein relativ geringer Betrag, weil die Berechnungsbasis ein Verlustjahr (2015) und ein eher schwaches Gewinnjahr (2016) war.