...DAS ÄLTERE ARBEITNEHMER/INNEN EINE ENTGELTGARANTIE HABEN
Werkangehörige mit mindestens 10-jähriger Werkzugehörigkeit, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten bei betriebs- oder personenbegründeten Veränderungen der Arbeitsbedingungen mit Entgeltminderung eine Entgeltgarantie gemäß § 26.1 MTV.
Garantiert wird das Entgelt der Entgeltstufe, die vor der Garantie der Bezahlung zugrunde gelegen hat. Voraussetzung ist, dass die Werkangehörigen die bisherige Entgeltstufe mindestens 12 Monate innegehabt haben. Außerdem werden bei Änderung der Schichtart (z. B. Übergang von Dreischicht - in den Zweischichtbetrieb) die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Inanspruchnahme der Entgeltgarantie durchschnittlich gezahlten Zuschläge garantiert.
...WOFÜR DU SONDERURLAUB BEKOMMST
Im Manteltarifvertrag § 16 ist geregelt, dass es unterschiedliche Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit mit Entgeltfortzahlung gibt:
• bei Arbeitsverhinderung z. B. wegen Ausübung von öffentlichen Ehrenämter, Amtstermine, Brandlöschung, Arztbesuch etc.
• für Freistellung z. B. bei Erkrankung Angehöriger, Hochzeit der Kinder
• oder Sonderurlaub z. B. bei Eheschließung, Silberhochzeit, Niederkunft, Tod von Angehörigen, VW-Jubiläen
Der Manteltarifvertrag ist beim Betriebsrat oder in der Vertrauenskörperleitung erhältlich. Außerdem sind alle Tarifverträge und zentralen Betriebsvereinbarungen unter dem Menüpunkt Vertrauensleute - Arbeitshilfen zu finden.
...DASS DU EIN ARBEITGEBER-BAUDARLEHEN BEKOMMEN KANNST
Als Mitarbeiter/in der Volkswagen AG hast du die Möglichkeit, eine Immobilienfinanzierung (Bau eines Hauses, Kauf einer Eigentumswohnung oder ein An- oder Erweiterungsbau) unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Arbeitgeber-Baudarlehen zu kombinieren.
Der Darlehensbetrag des Arbeitgeber-Baudarlehens beträgt bei Gesamtkosten (z. B. Kaufpreis und Kaufnebenkosten
wie Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragungen, Grunderwerbssteuer)
• Bis 77.000,- Euro: 7.700,- Euro
• Über 77.000,- Euro: 10 % der Gesamtkosten, maximal 18.000,- Euro
• 3,93 % p.a. Sollzinssatz (gebunden)
• 4,00 % effektiver Jahreszins
• 15 Jahre (180 Monate) Vertragslaufzeit
• Keine Bearbeitungsgebühr
• Nur für eigengenutzte Objekte
Weitere Informationen zum Baudarlehen (u. a. Voraussetzungen) bekommst du im Personalwesen.
...DASS DU NACH ABLAUF DER ENTGELTFORTZAHLUNG EINEN ZUSCHUSS VON VOLKSWAGEN BEKOMMST
Nach dem Manteltarifvertrag § 14 Zuschuss zu Leistungen von Sozialversicherungsträgern wird nach Ablauf der Zeit des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung (z. B. bei Krankheit nach Ablauf von 6 Wochen) unternehmensseitig zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger ein Zuschuss in Höhe der Differenz zum Nettoarbeitsentgelt gewährt.
Die Dauer der Zuschusszahlung richtet sich nach der Werksangehörigkeit und beträgt max. 52 Wochen unter Anrechnung der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung. Die Zahlung erfolgt im Rahmen der Entgeltzahlung.
IG Metall bei Volkswagen Braunschweig
(Eingang 8, EG, Sektor 9)
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Montag bis Freitag von 08:00 - 15:00 Uhr
(Mittagspause von 11:45 - 12:30 Uhr)
Tel: +49 (0)531 / 298-2526
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