Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrates. Dem Betriebsausschuss gehören der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer des Betriebsrates, die KoordinatorInnen der Bereiche und der Sprecher des Entgeltausschusses an.
Aufgabe des Ausschusses ist, die Politik und die Aufgaben des Betriebsrates zu koordinieren und das gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Der Betriebsausschuss ist das zentrale Verhandlungsgremium gegenüber dem Werkmanagement. Im Mittelpunkt stehen Strategien zur Zukunftsfähigkeit des Standortes, die Sicherung und der Ausbau der Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen.
Beim jährlichen Standortsymposium berät der Betriebsausschuss mit dem Konzern- und Markenvorstand und dem Werkmanagement die Entwicklung des Standortes.
Im Volkswagen Werk Braunschweig gibt es mehrere Projekte der Volkswagen Group Services (Achsfertigung Isenbüttel, Logistikzentrum Harvesse und andere Projekte in der Logistik sowie im Event- und Gastronomie-Bereich).
Die dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen der Volkswagen Group Services werden durch den Betriebsrat des Volkswagen Werks Braunschweig vertreten. Dies regeln der "Tarifvertrag über die Bildung eines gemeinsamen Betriebsrates" und der "Tarifvertrag über eine gemeinsame Arbeitnehmervertretung bei der Wolfsburg GmbH und der Volkswagen Group Services".
Der Betriebsratsausschuss „Volkswagen Group Services“ ist zuständig für die Vertretung der Interessen aller Kolleginnen und Kollegen der Volkswagen Group Services im Volkswagen Werk Braunschweig. Dieser setzt sich aus vier Mitgliedern des Betriebsrates zusammen.
Als Betriebsräte haben wir einen Schutzauftrag und eine Gestaltungsfunktion: Gegenüber dem Management Volkswagen Group Servces und Volkswagen sind wir bei allen Euren Fragen und Belangen, die Euer Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen betreffen, zuständig. Zu unseren allgemeinen Aufgaben gehört, dass sämtliche zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw. eingehalten und durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umwelt verfügt über weitreichende Mitbestimmungsrechte und nimmt die gesetzliche Überwachungsfunktion in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz wahr.
Mit diesen Arbeitsschwerpunkten sind eine Reihe von Aufgaben verbunden, die der Ausschuss bewältigt. Dazu gehören die jeden Dienstag stattfindenden Sicherheitsbegehungen im Betrieb unter Beteiligung der Fachabteilungen und dem Betriebsrat. Der Sicherheitszustand wird überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen zur Mängelbeseitigung eingeleitet.
In den vierteljährlichen Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) werden mit dem Unternehmen aktuelle Probleme und das künftige Vorgehen beraten.
Weitere Themen sind:
Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebsrat die Chancengleichheit der Geschlechter in den Betrieben herzustellen. In der Betriebsvereinbarung „Grundsätze zur Frauenförderung“ haben sich die Betriebsparteien verpflichtet „den Frauenanteil qualitativ, quantitativ und strukturell zu erhöhen, und zwar in der Belegschaft insgesamt, in qualifizierten Tätigkeiten und auf allen Leitungs- und Führungsebenen“.
Zur Umsetzung dieser Grundsätze sind u.a. folgende Maßnahmen und Programme eingeführt worden:
Er arbeitet mit den zuständigen Stellen des Unternehmens, vor allem der Frauenförderung und den anderen Ausschüssen des Betriebsrates zusammen. Er ist ebenfalls Ansprechpartner für die Beschäftigten zu den oben genannten Themen und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen!
Die Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie erfordern die ständige Verbesserung von Arbeit und Prozessen. Betriebsrat und Unternehmen haben sich darauf verständigt, diesen Prozess gemeinsam zu gestalten. Mit der Rahmenvereinbarung "Der Volkswagen-Weg" haben beide Seiten eine generelle Übereinkunft über Ziele und Inhalte dieses Gestaltungsprozesses geschlossen.
Diese Übereinkunft muss nun auf Werkebene konkretisiert und mit Leben gefüllt werden. Verantwortlich hierfür ist auf Seiten des Betriebsrates der ‚Ausschuss zur Umsetzung Volkswagen-Weg’.
Teamarbeit bildet die Grundlage für die Umsetzung der in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Bausteine. Darüber hinaus wurden zur erfolgreichen Umsetzung des Volkswagen-Weges die Betriebsvereinbarungen
abgeschlossen.
Der Volkswagen-Weg ist kein kurzfristiges Projekt, sondern ein langfristiger Weg, wie wir die Arbeit organisieren und verbessern. Dieser Weg kann nur erfolgreich sein, wenn die Beschäftigten ihn aktiv mitgestalten. Da neue Produktionssysteme und Organisationsformen nicht automatisch auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bedeuten, ist es die Aufgabe des Volkswagen-Weg-Ausschusses darauf zu achten, dass die Wirtschaftlichkeitsaspekte mit dem Anliegen nach Guter Arbeit verbunden werden.
Der Bildungsausschuss begleitet die Erstausbildung und die betriebliche Weiterbildung.
Bei der Einstellung der neuen Auszubildenden achtet der Bildungsausschuss auf die Chancengleichheit aller Bewerber. Nicht nur „Bestenauslese“ ist das Ziel, sondern Jugendliche aus allen Schularten sollen eine Chance für eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten. Außerdem geht es um einen fairen Anteil von Frauen und ausländischen Jugendlichen.
Die Gestaltung der Ausbildungsinhalte und die Neuordnung der Ausbildungsberufe sowie die Einführung von neuen Berufen werden vom Bildungsausschuss begleitet. Dafür arbeitet er mit den zuständigen Stellen im Unternehmen, der VW Akademie sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der IG Metall eng zusammen.
Die Weiterbildung der Beschäftigten bekommt einen immer größeren Stellenwert sowohl für die berufliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen, als auch für die Beschäftigungssicherung und die Zukunftsfähigkeit von Volkswagen. Deshalb hat der Bildungsausschuss eine regelmäßige Qualifikationsbedarfsanalyse für die Business Unit Braunschweig initiiert.
Der Entgeltausschuss beschäftigt sich mit allen Fragen, die mit der Entlohnung, der betrieblichen Umsetzung von Tarifverträgen – die zwischen IG Metall und Volkswagen AG geschlossen wurden – und deren Gestaltung und Einhaltung zu tun haben. Fragen in diesem Zusammenhang werden zum Beispiel in der betrieblichen Gehaltskommission, der Entgeltkommission und der Technischen Kommission Arbeitszeit bzw. den zuständigen betrieblichen Fachabteilungen erörtert und verhandelt.
Hierzu zählen unter anderem das Einstufen von jeweils ausgeführten Tätigkeiten in Arbeitssysteme bzw. Tätigkeitsbeschreibungen und die daraus resultierende Eingruppierung der Beschäftigten im Lohn und Gehalt. Diese Mitbestimmungs- und Mitspracherechte werden im Sinne der Tarifverträge umgesetzt, dies sind im wesentlichen der Manteltarifvertrag, der Rahmen-Tarifvertrag zur Eingruppierung, der Tarifvertrag Leistungs- und Personalbemessung und der Entgelttarifvertrag.
Auch für die sich aus den Tarifverträgen ergebenen Fragen von Arbeitszeiten, Schichtmodellen, Urlaubsregelungen, Mehrarbeit und gruppenspezifischer Arbeitszeiten - zum Beispiel beim Werkschutz, der Werkfeuerwehr, der Auszubildenden und Tarif+ - bereitet der Ausschuss Betriebsvereinbarungen und Protokollnotizen vor.
Der Entgeltausschuss ist auch Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die in den großen Bereich Entgelt fallen.
Darüber hinaus ist ein Mitglied des Entgeltausschusses in den entsprechenden Gesamtbetriebsrats-Ausschüssen vertreten, zum Beispiel Ausschuss für Tariffragen und der Kleinen Kommission (Beschäftigte in Tätigkeitsbeschreibungen).
Die Kommission Ideenmanagement begleitet und unterstützt die Umsetzung und Prämierung von Vorschlägen der Kollegen und Kolleginnen. Sie kontrolliert, ob die eingegangenen Vorschläge umgesetzt werden und ob die Prämienhöhe angemessen ist. Die Kommission Ideenmanagement ist in den betrieblichen Steuerkreisen und der zentralen Kommission des Gesamtbetriebsrates vertreten.
Der Personalausschuss nimmt die Schutz- und Gestaltungsaufgaben für die Kolleginnen und Kollegen bei allen Personalangelegenheiten wahr. Regelmäßig werden mit den Vertretern des Personalwesen die Personalangelegenheiten diskutiert und Maßnahmen entschieden. Das Unternehmen kann keine Entscheidung in Personalfragen ohne Zustimmung des Personalausschusses treffen. Der Betriebsausschuss hat hierfür dem Personalausschuss eigenständige Entscheidungsbefugnisse übertragen.
Zu seinen Aufgabengebieten gehören:
Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor Arbeitsplatzverlust
Personelle Einzelmaßnahmen
Maßnahmen zur Reduzierung des Krankenstandes
Einstellungen, Umsetzungen
Umsetzung der Ergebnisse der Personalplanungskonferenz
Schutz besonders schutzbedürftiger Kolleginnen und Kollegen
Qualifizierungsmaßnahmen
Der Systemausschuss / Datenschutz wird über geplante Systeme zur elektronischen Informationsverarbeitung unterrichtet. Im Beratungsprozess bestimmt der Ausschuss dann die Einführung neuer Systeme mit. Neben dem Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträge sind diese Mitbestimmungsrechte auch durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Die Aufgaben sind:
Informations- und Beratungstermine mit den betroffenen Bereichen (Betriebsrat/Fachbereich) zu koordinieren und die Ergebnisse im Betriebsrat darzustellen, Ausschussmitglieder in den GBR-Ausschuss zur Beratung von Systemen zu entsenden, darauf zu achten, dass personenbezogene Daten nach dem Datenschutzgesetz behandelt werden und der betriebliche Datenschutzbeauftragte als gesetzliche Einrichtung seiner Aufgabe nachkommt.
In die Kommission Datenschutz, die für die gesamte VW-AG arbeitet, entsendet der Ausschuss Mitglieder. Die Kommission Datenschutz ist für Einhaltung der Schutzinteressen der Beschäftigten vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten zuständig.
Stand: 01.03.2019
IG Metall bei Volkswagen Braunschweig
(Eingang 8, OG, Sektor 9)
Gifhorner Str.180
D- 38112 Braunschweig
eMail: info(at)igm-bei-vw-bs.de
Montag bis Freitag von 08:00 - 15:00 Uhr
(Mittagspause von 11:45 - 12:30 Uhr)
Tel: +49 (0)531 / 298-2526
www.igm-bei-vw-bs.de