Tarifliche Zusatzvergütung und Freistellungstage - Antragsformular für 2019 jetzt verfügbar!


Im neuen Haustarifvertrag für die Volkswagen AG und dem Tarifvertrag der Volkswagen Group Services kommt die nächste Stufe ins Spiel:

 

Nach der Einmalzahlung im April und den 4,3 Prozent mehr Geld seit Mai erhalten jetzt Tausende Beschäftigte aus drei Berechtigtengruppen eine Wahloption:

 

Sie müssen sich bis Ende Oktober dieses Jahres entscheiden, ob sie 2019 auf die neue tarifliche Zusatzvergütung verzichten und sie in sechs freie Tage umwandeln wollen.


27,5 PROZENT ODER SECHS FREIE TAGE? SO LÄUFT‘S MIT DER ZUSATZVERGÜTUNG -

Berechtigte für die Wahloption müssen sich bis zum 1. November entscheiden

 

Im neuen Haustarifvertrag für die Volkswagen AG und dem Tarifvertrag der Volkswagen Group Services kommt die nächste Stufe ins Spiel: Nach der Einmalzahlung im April und den 4,3 Prozent mehr Geld seit Mai erhalten jetzt Tausende Beschäftigte aus drei Berechtigtengruppen eine Wahloption: Sie müssen sich bis Ende Oktober dieses Jahres entscheiden, ob sie 2019 auf die neue tarifliche Zusatzvergütung verzichten und sie in sechs freie Tage umwandeln wollen. 

 

Grundsätzlich gilt: Jeder Tarifbeschäftigte mit mindestens sechs Monaten Werkszugehörigkeit bekommt die neue tarifliche Zusatzvergütung automatisch. Sie beträgt 27,5 Prozent vom regulären durchschnittlichen Monatsverdienst und fließt ab dem nächsten Jahr immer im August. Bestimmte Gruppen haben aber  die Möglichkeit für eine Alternative.

 

Darunter fallen Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, die in Schicht arbeiten, sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder Kinder bis zu zehn Jahren haben. Diese besonders belasteten Beschäftigtengruppen können die 27,5 Prozent Zusatzvergütung in sechs freie Tage umwandeln.